AGB´s

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Fa. BIO-FLOW Technik GmbH, D-53340 Meckenheim

Lieferverträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung unsererseits für uns verbindlich. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns nur, wenn sie ausdrücklich von uns angenommen werden und schriftlich bestätigt wurden. Besondere Vereinbarungen unserer Techniker bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Jede Beratung durch uns ist als unverbindlicher Hinweis anzusehen. Sie befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Bei der Nichteinhaltung unserer Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, bei Konkurs- oder Vergleichsverfahren, sind wir berechtigt, die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise auszusetzen, vom Vertrag zurückzutreten, gegeben falls auch Schadensersatz zu verlangen.

Preise gelten - sofern nicht anders von uns bestätigt – ab Niederlassung D-53340 Meckenheim, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung. Sie basieren aus dem zurzeit der Angebotsabgabe beziehungsweise bei Abschluss des Kaufvertrages maßgebenden Kosten und Marktpreisen. Ändern sich diese Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 5%, so behalten wir uns eine entsprechende Preisangleichung vor.

Versand der Ware erfolgt unfrei zu Lasten und auf Gefahr des Käufers nach unserer Wahl, es sei denn, dass besondere Versandanweisungen mit dem Kunden vereinbart wurden. Sofern eine andere Weisung von seitens des Auftraggebers nicht ergeht, erfolgt der Versand zu seinen Lasten, versichert nach unseren Bedingungen. Bei Zustellung durch eigenes Fahrzeug, oder falls frachtfreie Anlieferung gewünscht wird, werden die Transportkosten beziehungsweise Frachtauslagen dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
Verpackungen werden nur auf Wunsch zurückgenommen.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Nach Überschreitung des 14tägigen Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Landeszentralbank, mindestens jedoch 7% p.a. berechnet. Eine Gutschrift erfolgt nur unter dem üblichen Vorbehalt der Einlösung. Rechnungen für Reparaturleistungen sind sofort nach Erhalt netto zur Zahlung fällig. Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten aufgrund von Forderungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind ausgeschlossen.

Bei Auslandslieferungen gelten besondere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die bei jedem Auftrag beziehungsweise jeder Auftragsbestätigung festgelegt werden.

Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendungen müssen uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden.

Eigentumsvorbehalt: Der Verkauf erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung der berechneten Ware. Solange ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware, die ihm bis zur vollständigen Bezahlung nur Leihweise zur Verfügung steht, zu verkaufen, zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen. Im Falle ausnahmsweisen Verkaufs mit unserer Genehmigung gelten die Ansprüche aus der Vorbehaltsware schon jetzt als an uns abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls hat er seine Ansprüche gegen die Versicherung an uns abzutreten. Für den Fall einer Pfändung oder sonstiger Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes hat der Käufer uns umgehend zu benachrichtigen.

Lieferzeiten, die von uns angegeben werden, sind unverbindlich. Wir bemühen uns, sie einzuhalten und den Wünschen der Abnehmer gerecht zu werden, wobei wir uns Teillieferungen vorbehalten. Rohstoffmangel und andere eintretende Fertigungs-beeinträchtigungen in Folge höherer Gewalt – auch durch Unterlieferanten – berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Verzugsentschädigungen oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Gewährleistung leisten wir für die Dauer von 12 Monaten nach Rechnungsdatum. Alle während dieser Zeit bei ordnungsmäßigem Gebrauch, nachweislich auf fehlerhafte Konstruktion, mangelhafte Ausführung oder Materialschaden zurückzuführende Mängelwerden, bei frachtfreier Einsendung der betreffenden Teile oder Erzeugnisse an uns oder an einen von uns angegebenen Empfänger durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung behoben. Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung unserer Gewährleistungs- beziehungsweise Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung in unserem Werk geleistet werden.

Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Lieferung von Fremdfabrikaten gelten die Gewährleistungsbedingungen der Unterlieferanten in Erweiterung unserer Bedingungen ebenfalls als vereinbart. Im Rahmen unserer Gewährleistung liefern wir Ersatz nur insoweit, als der Anspruch auch von unserem Vorlieferant anerkannt wird. Wir behalten uns das Recht zu notwendigen Änderungen und Verbesserungen vor. Angaben in Prospekten und Maßzeichnungen können nur insoweit als verbindlich angesehen werden, als sie von uns ausdrücklich für die jeweilige Lieferung als maßgeblich bestätigt werden.

Folgeschäden: Für Schäden an Personen oder Sachen, die dadurch entstehen können, dass gelieferte Geräte oder Zubehörteile im Bereich des Käufers defekt werden, haften wir nicht

Käuferverzug: Kommt der Käufer aus eigenem Verschulden mit der Abnahme der Ware in Verzug, so wird diese spätestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Rechnung gestellt und ist so dann nach den vereinbarten Bedingungen zur Zahlung fällig.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist D-53340 Meckenheim und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile das Amtsgericht in D-53359 Rheinbach.